Die CSDDD ist auf der Zielgeraden
Nach einem eher holprigen Verlauf bis zur Verabschiedung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) gab es Mitte März 2024 die “gute” Nachricht: Nach intensiven Verhandlungen und Anpassungen hat die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten das Gesetz unterstützt. Wir bedauern die Enthaltung Deutschlands und die Tatsache, dass der Kompromiss im Vergleich zum Gesetzentwurf vom Dezember 2023 deutlich abgeschwächt wurde: So inkludierte die vorherige Version Unternehmen ab 500 Beschäftigte, während der aktuelle Kompromiss für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten gilt – eine Schwächung des Geltungsbereichs von 70%! Nichtsdestotrotz ist dieses nach wiederholten Verschiebungen gegebene Go des Ausschusses der Ständigen Vertreter des Rats der Europäischen Union (COREPER) ein wichtiger Schritt in Richtung Inkrafttreten der Richtlinie.
Der nächste Schritt ist die Abstimmung im Europäischen Parlament, die für den 24. April 2024 vorgesehen ist. Das EU-Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass Menschenrechte geschützt, angemessene Arbeitsbedingungen gewährleistet und Machtmissbräuche europäischer Unternehmen verhindert werden. Europäische Unternehmen werden verpflichtet, ihre Lieferketten einer Sorgfaltspflichtenprüfung zu unterziehen, bei der sowohl Menschenrechts- als auch Umweltfragen berücksichtigt werden. Dazu müssen sie sowohl ihre direkten als auch ihre indirekten Geschäftsbeziehungen zu Händler*innen und Lieferant*innen genauer unter die Lupe nehmen und untersuchen, ob ein Teil ihrer Wertschöpfungskette gegen die CSDDD verstößt – im Fall der Fälle sind sie dann verpflichtet, dagegen vorzugehen. So will die EU etwaige negative Auswirkungen des Handelns europäischer Unternehmen minimieren.
Vom gesetzten Häkchen zu globalen Chancen
Doch was bedeutet das für Unternehmen, die den EU-Anforderungen gerecht werden und gleichzeitig weiterhin mit Kleinproduzent*innen zusammenarbeiten möchten? Wir sind überzeugt: Die europäischen Sorgfaltspflichtengesetze bieten eine einzigartige Gelegenheit für integrative und nachhaltigere Lieferketten. Wir appellieren daher an Unternehmen, diese Gesetze nicht nur als hinderliche To-Do-Liste und rechtliche Verpflichtung anzusehen, sondern vielmehr als Schlüssel zu einer nachhaltigen und fairen Lieferkette.
Um dies zu erreichen, ist ein intelligenter Maßnahmenmix erforderlich, bei dem private und öffentliche Entscheidungsträger*innen in Partnerschaft mit den Erzeugerländern tätig werden. Viele Unternehmen stehen vor der Frage, wie sie sicherstellen können, dass Compliance-Risiken oder -Kosten nicht an Kleinproduzierende weitergegeben werden. Gleichzeitig fragen sich deutsche Fördergeldgeber, was sie tun können, um zu einer erfolgreichen Gesetzesumsetzung beizutragen und Menschenrechts- und Umweltaspekte zu unterstützen.
Wir möchten über diese vielfältigen Blickwinkel, umfangreichen Erfahrungen und diversifizierten Perspektiven sprechen – und laden daher zu unserer Konferenz “Mandatory Due Diligence in the supply chain – leveraging EU legislation to make a positive impact for small scale producers” am 25. April 2024 in Düsseldorf ein.
Wir laden relevante Stakeholder*innen ein, die mit der EU-Gesetzgebung zu Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten verbundenen Herausforderungen und Möglichkeiten gemeinsam zu diskutieren. Wir freuen uns sehr auf den intensiven Austausch über die Herausforderungen und Möglichkeiten hinsichtlich der Gesetzgebung mit allen Stakeholder*innen! Denn: Dieser verantwortungsvollen Aufgabe sollten wir uns gemeinsam stellen, um die bestmöglichen Resultate für alle Beteiligten zu erzielen.
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